{"id":23,"date":"2014-02-01T22:55:39","date_gmt":"2014-02-01T20:55:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.labyrinth-shg.de\/?page_id=23"},"modified":"2018-05-21T17:19:20","modified_gmt":"2018-05-21T16:19:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.labyrinth-shg.de\/?page_id=23","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Unsere Ziele und unser Handlungsrahmen sind in der am 7. Januar 2014 ge\u00e4nderten Satzung festgelegt. Wir f\u00f6rdern als gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft das \u00f6ffentliche Gesundheitswesen und die \u00f6ffentliche Gesundheitspflege.<\/em><br \/>\n<em> Das Finanzamt Wuppertal-Barmen hat die Einhaltung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen nach den \u00a7\u00a7 51, 559, 60 und 61 AO festgestellt.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"CENTER\"><b>Satzung der \u201eLabyrinth\u201d \u2013 Selbsthilfegruppe f\u00fcr Alzheimer- und Demenzerkrankungen, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 7. Januar 2014 in Wuppertal, ge\u00e4ndert am 3. April und 18. Mai 2018<br \/>\n<\/b><\/p>\n<h2 align=\"CENTER\"><b>Pr\u00e4ambel<\/b><\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Begleitung von an Alzheimer oder Demenz erkrankten oder von der Krankheit bedrohten Menschen durch das von der Krankheit verursachte Labyrinth. Die Selbsthilfegruppe will Personen, die diese Menschen pflegen, betreuen oder sich um sie sorgen, f\u00fcr die Begegnung mit der Krankheit r\u00fcsten. Vielf\u00e4ltige Aktivit\u00e4ten, Erfahrungsaustausch und Kenntnisvermittlung sollen dem kranken Menschen das passende Umfeld f\u00fcr ein w\u00fcrdiges, m\u00f6g\u00adlichst angstfreies und selbstbestimmtes Leben schaffen. Die Gr\u00fcndung der Selbsthilfegruppe ba\u00adsiert auf der seit 2001 bestehenden Arbeit von Angeh\u00f6rigen und Ehrenamtlichen zweier Alten- und Pflegeheime in Wuppertal. Sie setzt deren Arbeit fort.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Selbsthilfegruppe ist religi\u00f6s, weltanschaulich und politisch nicht gebunden, unabh\u00e4ngig von wirtschaftlichen Interessen und hat nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Alle Mittel werden ausschlie\u00dflich zum Zweck der Situatuationsverbesserung bed\u00fcrftiger an Alzheimer oder Demenz erkrankter Menschen verwendet.<\/p>\n<h2 align=\"CENTER\"><b>\u00a7 1 \u2013 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Selbsthilfegruppe f\u00fchrt den Namen:\u201eLabyrinth\u201d &#8211; Selbsthilfegruppe f\u00fcr Alzheimer- und Demenzerkrankungen.<\/li>\n<li>Sie hat ihren Sitz in Wuppertal.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 2 \u2013 Ziele und Aufgaben der Selbsthilfegruppe<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Ziel der Selbsthilfegruppe ist die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens, speziell die Verbesserung der Lebenssituation von an Alzheimer oder Demenz erkrankten Menschen sowie die Unterst\u00fctzung ihrer Angeh\u00f6rigen und aller an ihrer Pflege Beteiligten.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Sie erreicht dieses Ziel insbesondere durch\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Ver\u00f6ffentlichungen ihrer Arbeit,<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Durchf\u00fchrung von Informationsveranstaltungen \u00fcber\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Krankheitsbilder,<\/li>\n<li>von den Krankheiten verursachte Folgen und Defizite,<\/li>\n<li>den Umgang mit erkrankten Menschen,<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Erfahrungsaustausch \u00fcber das Leben mit der Krankheit,<\/li>\n<li>Beratung und Unterst\u00fctzung beim Kontakt mit \u00f6ffentlichen Stellen,<\/li>\n<li>Beratung bei der Gestaltung des h\u00e4uslichen Umfelds von Kranken,<\/li>\n<li>Mithilfe bei Veranstaltungen f\u00fcr Alzheimer- und Demenzkranke,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von und Beteiligung an gemeinn\u00fctzigen Veranstaltungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Es ist nicht Ziel der Selbsthilfegruppe, an medizinischen Behandlungen, Therapien sowie der Auswahl, Dosierung oder Verabreichung von Medikamenten mitzuwirken.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\"><b>\u00a7 3 \u2013 Steuerbeg\u00fcnstigung<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Selbsthilfegruppe verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Die Selbsthilfe\u00adgruppe ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Mittel der Selbsthilfegruppe d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet wer\u00adden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln der Selbsthilfegruppe. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Verm\u00f6gen der Selbsthilfegruppe. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Selbsthilfegruppe fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 4 \u2013 Mitgliedschaft<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der Selbsthilfegruppe unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedschaft wird erworben mit der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstand. Die Mitgliedschaft begr\u00fcndet die Verpflichtung, sich an den Aktivit\u00e4ten der Selbsthilfegruppe zu beteiligen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Von der Mitgliedschaft sind nat\u00fcrliche und juristische Personen ausgeschlossen, die der Scientology-Church angeh\u00f6ren oder f\u00fcr deren Organisationen arbeiten. Eine bestehende Mitgliedschaft ist mit der Aufnahme von Beziehungen zur Scientology fristlos beendet. Diese Bestimmungen gelten auch f\u00fcr rechtsradikale, diskriminierende und menschenver\u00adachtende Organisationen und Parteien.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Ein Mitglied kann seinen Austritt aus der Selbsthilfegruppe formlos schriftlich bis zu drei Monaten vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand erkl\u00e4ren. Der Austritt wird zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres wirksam.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Zielen der Selbsthilfegruppe zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber der Selbsthilfegruppe nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitglieder\u00adversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 5 \u2013 Organe der Selbsthilfegruppe<\/b><\/h2>\n<p>Die Organe der Selbsthilfegruppe sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 6 \u2013 Die Mitgliederversammlung<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsit\u00adzenden geleitet.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f\u00fcr die Arbeit der Selbsthilfegruppe auf und entscheidet Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitglieder\u00adversammlung geh\u00f6ren insbesondere:\n<ol>\n<li>Wahl und Abwahl des Vorstands,<\/li>\n<li>Beratung \u00fcber den Stand und die Planung der Arbeit,<\/li>\n<li>Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufgaben der Selbsthilfegruppe,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung der Selbsthilfegruppe.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Zur Mitgliederversammlung l\u00e4dt der Vorstandsvorsitzende unter Angabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Sie tagt einmal im Jahr und bei Bedarf.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder sie unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangen. Sie muss l\u00e4ngstens f\u00fcnf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Beschl\u00fcsse und, soweit zum Verst\u00e4ndnis \u00fcber deren Zustandekommen erforder\u00adlich, auch \u00fcber den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufer\u00adtigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer unterschrieben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 7 \u2013 Der Vorstand<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB. Die Vorstands\u00admitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Zur rechtsverbindlichen Vertretung gen\u00fcgt die Zeichnung durch ein Mitglied des Vorstands.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt 3 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Beschl\u00fcsse sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorstandsvorsitzenden zu unter\u00adzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\">\u00a0<b>\u00a7 8 \u2013 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen, die \u00c4nderung des Selbsthilfegruppenzwecks und die Aufl\u00f6sung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen, Zweck\u00e4n\u00adderungen und zur Aufl\u00f6sung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis sp\u00e4testens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4tes\u00adtens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Bei Aufl\u00f6sung, bei Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit der Selbsthilfegruppe oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen an die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz, Friedrichstr. 236, 10969 Berlin-Kreuzberg.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 align=\"CENTER\"><b>\u00a7 9 \u2013 Datenschutz in der Selbsthilfegruppe<\/b><\/h2>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben der Selbsthilfegruppe werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder, G\u00e4ste, Spender der Selbsthilfegruppe sowie der Kunden des Caf\u00e9 \u201eLabyrinth\u201c (Demenzcaf\u00e9) verarbeitet.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jede Person des Personenkreises gem\u00e4\u00df Absatz 1. insbesondere die folgenden Rechte:<br \/>\n&#8211; das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<br \/>\n&#8211; das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<br \/>\n&#8211; das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<br \/>\n&#8211; das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,<br \/>\n&#8211; das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und<br \/>\n&#8211; das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Den Organen derSelbsthilfegruppe, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr die Selbsthilfegruppe T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4ng-lich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus der Selbsthilfegruppe hinaus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wuppertal, am 7. Januar 2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Ziele und unser Handlungsrahmen sind in der am 7. Januar 2014 ge\u00e4nderten Satzung festgelegt. Wir f\u00f6rdern als gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft das \u00f6ffentliche Gesundheitswesen und die \u00f6ffentliche Gesundheitspflege. 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